Schrankenanlage
Schranken werden überall dort eingesetzt wo häufig ein- und ausgefahren wird, die Fahrzeugbewegungen jedoch kontrolliert verlaufen sollen oder nur für einen bestimmten Personenkreis zugelassen sind. Die Schrankenanlage besteht üblicherweise aus einer auf einem Pfosten gelagerten beweglichen Stange. Neben diesen Teilen können eine Abhängung (Unterkriechschutz) oder ein Scherengitter (Übersteigschutz) angebracht sein. Der Schrankenarm kann entweder als massive Stange oder als Knickarm (beengte Verhältnisse) ausgeführt sein. Zur besseren Kennzeichnung erhält der Schrankenarm im öffentlichen Raum heute ein Rot-Weißes Warnmuster. Abhängig von der Nutzungssituation erfolgt das Öffnen durch den Portier, Schlüsseltaster, Funkbefehle, Ticketautomaten, berührungslose Zutrittssysteme, Induktionsschleifen, Codetastaturen und vieles mehr. Das Schließen kann automatisch, oder bei Portieranwendungen auch erst auf Befehl durchgeführt werden.
Poller
Im Straßenverkehr bezeichnet man als Poller oder Pfosten kleine Pfeiler aus Metall, Holz oder Beton. Sie werden eingebaut, um das Befahren oder Beparken von Bereichen wie Gehwegen, Radwegen oder Fußgängerzonen zu verhindern. Um eine temporäre Durchfahrt zum Beispiel für Feuerwehreinsätze zu ermöglichen, werden Klapppoller oder Steckpoller verwendet, die sich mit einem Spezialschlüssel bedienen lassen.
Es gibt auch automatisch versenkbare Poller, zum Beispiel um einen Fahrweg für Linienbusse freizugeben, für den Individualverkehr aber zu sperren. Dabei sendet der Bus per Funk ein Signal an die Anlage, woraufhin der Poller automatisch einfährt und den Weg für den Bus frei macht. In Fußgängerzonen werden sie nach demselben System auch zunehmend eingesetzt, um den Lieferverkehr zu Geschäften und die Zufahrt von Anrainern zu ihren Grundstücken zu ermöglichen. Diese automatisch versenkbaren Poller werden mit Hinweisschildern gekennzeichnet und können über eine Ampel verfügen.